Alle Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen Einflüsse, die ihre körperlichen und seelischen Gesundheit schaden können. Sie sind geregelt um Jugendarbeitsschutzgesetz (u.a. Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren, Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen für Jugendliche), im Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (Verbot bzw. Beschränkung des Aufenthalts von Jugendlichen in Gaststätten, Spielhallen, Kinos, Abgabeverbot von Alkohol) und in dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdeten Schriften.
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